Das Konzept der Versicherung baut auf den Ausgleich im Kollektiv und/oder in der Zeit. Dies funktioniert z.B. in einer Kraftfahrt-Versicherung sehr gut, bei der Elementarversicherung jedoch nicht. Denn ein Großereignis passiert nur selten und wenn es dann einmal kracht, dann sind gleich richtig viele Personen bzw. versicherte Objekte im Versicherungs-Kollektiv betroffen. Für Versicherungsunternehmen heißt dies, dass sie keinen dem Risiko angemessenen Tarif kalkulieren können und das Risiko somit aus dem Versicherungsvertrag herausgestrichen werden muss.
Typische Beispiele hierfür sind die Ausschlussklauseln für Überschwemmungen in der Region um Passau oder die (temporäre) Nicht-Versicherbarkeit einer Sachversicherung gegen Sturmschäden in Florida & Louisiana im Anschluss an Hurricane Katrina.
Für Erst- und Rückversicherer wird das Risiko eines riesigen Schadens durch Elementarereignisse somit nur schwer kalkulierbar. Will man dennoch Versicherungsschutz bieten, muss der Kunde enorme Risikoaufschläge zahlen, die die Versicherung trotz hoher Selbstbeteiligungen und langen Wartezeiten oft prohibitiv teuer machen.
Das Risiko von Elementarschäden ist in den vergangenen Jahrzehnten gestiegen. Insbesondere kommen zunehmend häufiger sehr große Stürme vor, die durch höhere Erdtemperaturen stärker sind und über dem Meer höhere Flutwellen erzeugen. Welchen Beitrag der Klimawandel dazu leistet, ist derzeit Gegenstand von vielen Untersuchungen. Bis Versicherungen die Gefahren der veränderten Elementarschäden nicht komplett „neu“ verstanden haben, werden auch Elementarversicherungen weiter rar verfügbar sein.