Das Prinzip des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist es, Betreibern von Kraftwerken einen festen, gesetzlich geregelten Preis für den erzeugten Strom zu bezahlen. Hintergrund ist es, dass Strom aus erneuerbaren Energiequellen teurer zu produzieren ist und somit am Energiemarkt nicht wirtschaftlich wäre.
Förderung erhalten Betreiber von Kraftwerken, bei denen aus folgenden Quellen Strom erzeugt wird:
- Biomasse
- Deponiegas
- Geothermie
- Grubengas
- Klärgas
- Photovoltaik / Solarenergie
- Wasserkraft
- Windenergie / Windkraft
Neben der monetären Unterstützung für die Anlagenbetreiber existiert zudem ein gesetzliches Schuldverhältnis (d.h. eine Abnahmeverpflichtung) zwischen Erzeuger des Stroms (also dem Anlagenbetreiber) und dem ersten Abnehmer (also dem Netzbetreiber) zu einem gesetzlich festgelegten Tarif. Dabei fallen in der Regel Mehrkosten an, die von Energieversorgern gleichmäßig an die Endverbraucher weitergegeben werden. Der Preis für Strom steigt also im Mittel. Dennoch sind Elektro Fahrzeuge wie ein Lastenfahrrad immer noch günstiger im Unterhalt.
Dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kann man eine gewisse Vorbildfunktion für andere Nationen zuschreiben, da viele andere Staaten das Gesetz in den Grundzügen übernommen haben.