Jetzt wird’s ernst – ab 1. Juli 2008 wird der Energieausweis für Altbauten (Baujahr bis einschließlich1965) Pflicht. Der Energieausweis dient als Nachweis für die energetische Bilanz eines Gebäudes und muss potentiellen Käufern und Mietern der Immobilie vorgelegt werden. Bisher galt die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises ausschließlich für Neubauten. Ab Januar 2009 rücken dann alle nach 1965 erstellten Häuser nach. Somit wird die Energiebilanz auf dem Immobilienmarkt zu einem wichtigen Kaufkriterium.
Potentielle Käufer und Mieter sollen mittels Energieausweis einen Einblick in den Energieverbrauch des in Frage kommenden Gebäudes erhalten. Für Verkäufer und Vermieter einer Immobilie ist die Energieausweispflicht ein ausschlaggebender Anreiz zur Durchführung einer energetischen Sanierung. Adäquate Wärmedämmung und effiziente Heizsysteme können den Energieverbrauch des Gebäudes maßgeblich senken.
Gerade im Bereich der Altbausanierung besteht auch in Deutschland enormer Nachholbedarf. Über 22 Prozent des gesamten deutschlandweiten Energieverbrauchs wird für die Beheizung von Gebäuden verbraucht. Das geschätzte Einsparpotential liegt bei mehr als 50 Prozent.
Der energetischen Sanierung fällt deshalb gerade in Zeiten des fortschreitenden Klimawandels eine wichtige Rolle zu. Doch auch monetäre Kriterien spielen eine besondere Rolle. Staatliche Förderprogramme sollen deshalb die dafür notwendigen Anreize zur energetischen Sanierung von Altbauten herstellen.