Am 7. November hat das Bundesland Baden-Württemberg Deutschlands erstes „Erneuerbare-Wärme-Gesetz“ verabschiedet. Laut Gesetzestext müssen Häuslebauer ab dem 1. April 2008 bei Neubauten einen Anteil erneuerbarer Energien (Solarenergie, Geothermie oder Biomasse) am Energiebedarf von mindestens 20 Prozent einhalten.
Für bestehende Gebäude gilt ab 2010 ein zehnprozentiger Anteil regenerativer Energien als vorgeschrieben, sofern das Heizsystem erneuert werden soll. Alternativ dazu kann die Vorschrift mittels ausreichender Wärmedämmung erfüllt werden. Sollten bereits Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien bestehen, werden diese berücksichtigt.
Falls die Nutzung einer derartigen Anlage aus technischen Gründen nicht möglich ist oder die Installation mit zu hohem Aufwand realisiert werden muss, kann der Bauherr von der Pflicht befreit werden.
Das Gesetz gilt vorerst nur für Wohnhäuser, eine mögliche Ausweitung auf Büro- und Firmengebäude wird nach einer dreijährigen Bewährungsfrist überprüft.
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft.