Photovoltaik & Solarenergie: Anschaffungskosten, Betriebskosten und Vergütung einer Photovoltaikanlage

Anschaffungskosten

Als Beispiel für die Berechnung der Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage soll ein Vier-Personen-Haushalt in Deutschland dienen, der im Durchschnitt ca. 4.000 Kilowattstunden (kWh) an Strom pro Jahr verbraucht. Zur Deckung des kompletten Bedarfs benötigt dieser Haushalt eine Photovoltaikanlage mit 5 kWp. kWp steht dabei für den Begriff Kilowatt-Peak, der die Leistung einer Photovoltaikanlage mittels der Spitzenleistung bemisst. Ein Photovoltaik Vergleich erlaubt die Kalkulation der Kosten einer Photovoltaikangebote durch mehrere Anlagenbauer.

Der kWp-Wert beschreibt die optimale Leistung einer Solaranlage unter ortsabhängigen Werten für Modultemperatur und Sonneneinstrahlung. Je nach der Abweichung von diesen Normwerten kann eine Photovoltaikanlage mehr oder weniger Strom produzieren als angegeben. Eine 1 kWp-Anlage in Deutschland produziert ca. 800 Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr und nimmt ca. 9 Quadratmeter Fläche ein. Dies entspricht etwa dem Fünftel des jährlichen Stromverbrauchs unseres Vier-Personen-Haushalts.

Möchte dieser Vier-Personen-Haushalt also seinen kompletten Strombedarf durch Solarstrom decken, stehen Anschaffungskosten von 30.000 bis 40.000 Euro an. Diese Kosten beinhalten nicht nur die Solarmodule, sondern auch Planung, Installation, Wechselrichter und Montagegestelle.

Betriebskosten

Der Verschleiß einer Solaranlage ist recht gering, sodass die laufenden Kosten gemessen an den Erst-Investitionen recht gering ausfallen. Für Wartung & Reparaturen, Zählergebühr und Photovoltaik-Versicherung sind 300 bis 500 Euro pro Jahr zu veranschlagen, also ca 1% der Anschaffungskosten. Falls sich die Anlage nicht in die normale Gebäudeversicherung integrieren lässt, gibt es auch die Möglichkeit, Elementarschäden (d.h. Schäden durch Blitzschlag, Hagel, Sturm, usw.) seperat zu versichern. Das Gleiche gilt für eine Haftpflichtversicherung.

Vergütung / Einnahmen

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz ist geregelt, wieviel Geld man für den ins Stromnetz eingespeisten Strom erhält. Der Vergütungssatz ist vom Gesetzgeber vorgegeben und für 20 Jahre garantiert. Dabei gilt es zu beachten, dass je nach Typ der Anlage, des Installations-Jahres und der produzierten Strommenge Unterschiede bestehen.

1) Anlagentyp

  • Anlage an/auf einem Gebäude (z.B. die „klassischen“ Solarmodule auf dem Dach)
  • Feldanlagen (d.h. am Boden stehend)
  • Fassadenanlagen

2) Jahr der Installation

Die Vergütung wird jährlich um 5% bzw. 6,5% reduziert. Den jeweils gültigen Satz erhält man dann aber 20 Jahre lang.

3) Strommenge

Bei Anlagen über 30 bzw 100 kWh sinkt der Vergütungssatz oberhalb der 30. bzw. 100. kWh um ca. 5%.

Errichtet man also beispielsweise im Jahr 2007 eine Dachanlage, so erhält man für die nächsten 20 Jahre einen garantierten Festpreis von 49,21 Cent / kWh.

Wie und wann erhält man das Geld?

Der Antrag für die Vergütung von Solarstrom ist beim Stromlieferanten / Energieversorger zu stellen. Dieser übernimmt üblicherweise die Meldung an den Netzbetreiber, dass die Photovoltaikanlage an das öffentliche Stromnetz angeschlossen wird. Nähere Informationen kann ihnen ihr Energieversorger liefern. Die Vergütung sollte man sich monatlich auszahlen lassen, um keine Zinseinbußen hinnehmen zu müssen.