Die Einspeisung von Strom aus Photovoltaik Anlagen in das öffentliche Netz wird vom Staat belohnt. Grundlage dieser Regelung ist das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz). Die Mindestvergütung für den aus Photovoltaik Anlagen abgenommenen Strom beträgt 37,96 Cent pro kWh (bei Freiflächenanlagen), Stand 2007.
Sollte die Photovoltaik Anlage auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden installiert sein, erhöht sich die Vergütung auf maximal 49,21 Cent pro kWh (bei einer Kapazität bis 30 kW). Ab einer Anlagen-Größe von 30 kW verringert sich der Satz anteilig auf 46,82 Cent/kWh, ab 100 kW Kapazität auf 46,30 Cent/kWh.
Zu beachten ist, dass eine Anlage anteilig vergütet wird. Das bedeutet bei einer Beispielanlage von 50 kW, dass 30 kW mit den Maximalsatz von 49,21 Cent/kWh, die restlichen 20 kW dann mit 46,82 Cent/kWh vergütet werden.
Solarstromanlagen, die fest in einer Fassade (kein Dach!) integriert sind (als wesentlicher Bestandteil, nicht nachträglich installiert), werden aufgrund des geringen Wirkungsgrades mit zusätzlichen 5 Cent pro kWh belohnt.
Die Vergütung für neu installierte Photovoltaik Anlagen verringert sich jährlich um 5% (Bei Freiflächenanlagen um 6,5%), somit wird die Vergütung für eine im Jahr 2008 neu installierte 30 kW-Anlage nur noch 46,75 Cent/kWh betragen (2007: 49,21 Cent). Die Höhe der Vergütung pro kWh bleibt ab dem Jahr der Inbetriebnahme gleich und wird für eine Dauer von 20 Jahren garantiert. Somit sollte bei der Planung einer Photovoltaik Anlage schnellstmöglich eine Inbetriebnahme angepeilt werden, um die maximal mögliche Vergütung zu erhalten.